Alle zwischen der Firma TS Autopflege (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen
folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten
unsere AGB. Zu diesen zählen Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege etc.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der
Schriftform.
Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.3. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit
schriftlich angekündigt werden.
1.4. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die
restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1.
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt.
Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der
Terminvereinbarung.
Stamm- und Großkunden können auch telefonisch, oder per E-Mail Leistungen beauftragen.
Hier gelten dann die genannten AGB als anerkannt.
2.2.
Terminvereinbarungen werden mit dem Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen.
Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden.
Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin,
sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins besteht, kann
der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber
20,00 € Euro, in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§ 4 Reklamationen
4.1.
Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft.
Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des
Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3.
Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert
werden.
Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§ 5 Haftung und Garantie
5.1.
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz angelastet
werden kann.
5.2.
Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht
verarbeiteten
Lacken, Kratzern, Ausbesserungslackierungen, etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder seine Mitarbeiter geltend gemacht
werden.
5.3.
Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, kann Dampf oder Shampoo verwendet werden.
Dies kann dazu führen, dass an sehr verschmutzten Stellen - bei genauerem Hinsehen - ein Farbunterschied zu erkennen ist, bzw., dass es zu Farbunterschieden kommen
kann.
Der Auftraggeber muss hierüber vor Vertragsunterzeichnung, bzw. Auftragserteilung mündlich oder schriftlich hingewiesen werden.
Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine erteilte Beauftragung jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters
ausgeschlossen.
Der Anbieter garantiert keine restlose Entfernung aller Flecken.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Minimalrückständen weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können.
Der Anbieter und seine Mitarbeiter entfernen Flecken nach allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn der Auftrag erteilt wird.
5.4.
Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und
Beulen,
schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.)
oder durch die
Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Anbieter oder dessen Mitarbeitern nur auf
ausdrücklichen Kundenwunsch ausgeführt. Für jegliche Schäden die durch eine fachgerechte Motorwäsche unverschuldet entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
5.6.
Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem
Fahrzeug dem Anbieter
zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden
können.
5.7.
Der Auftraggeber versichert dem Anbieter, dass sein Fahrzeug nach den geltenden Bestimmungen der StVZO zugelassen und verkehrssicher ist.
Ist das Fahrzeug abgemeldet oder vorläufig stillgelegt, muss dies in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
5.8.
Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene
Garantie.
Eine Garantieverlängerung ist nicht möglich.
Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und ersichtlich.
§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1.
Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z.B. SMS) eine Terminvereinbarung,
Auftragserteilung,
oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung damit bestätigt.
Wird dieser Terminvereinbarung nicht nachgekommen, kann der Anbieter - wie in Absatz 3.2 beschrieben - dafür eine Rechnung stellen bzw. den geforderten Betrag
geltend machen.
6.2.
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen der Auftraggeber und Anbieter oder einer seiner Mitarbeiter die Auftragsformulare in zweifacher
Ausführung
unterzeichnen.
Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. das Schadenaufnahmeprotokoll bei vorhandenen Vorschäden am Fahrzeug, die weder ausgebessert werden sollen noch vom
Anbieter
vergrößert werden können. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.
6.3.
Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die
sich auf
bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden bezieht.
6.4.
Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit.
Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere AGB und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und
anerkannt.
§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung
auf Rechnung oder Sammelrechnung mit dem Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungserstellung.
7.2. Zahlungsvereinbarungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der
Auftragsbestätigung und der Rechnung vermerkt sind.
7.3.
Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich.
Diese müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§ 8 Preise / Pauschalpreise
8.1.
Die Preise des Anbieters sind listengebunden und beziehen sich auf Einzelaufträge.
Bei Auftragserteilung für mehrere Fahrzeuge sind Preisverhandlungen zwischen Anbieter und Auftraggeber möglich.
Alle Preise, sofern nicht anders vereinbart, sind Festpreise, die aus Preislisten beim Anbieter oder auf der Webseite des Anbieters zur Einsicht
bereitstehen.
8.2.
Die Preisangaben im Informationsmaterial oder der auf der Webseite des Anbieters sind Festpreise, können aber je nach Auftragsvolumen verhandelt und somit vom
Anbieter auch
verändert werden.
Es gelten allgemein die Preise, die zwischen Anbieter und Auftraggeber in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten worden sind.
Preise für gewerbliche Kunden sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.3.
Extreme Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, können Mehrkosten fällig werden, die
unabhängig von
Angeboten und Pauschalpreisen sind.
Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden.
Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu
setzen.
Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist 49835 Wietmarschen.
10.2. Gerichtsstand ist Nordhorn.
10.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gilt
das deutsche Recht.
AGB Firma TS Autopflege
Binsengasse 7
49835 Wietmarschen